Unsere Kanzlei ist in den unten angegebenen Tätigkeitsbereichen aktiv und gibt Rechtsberatung jeder Art.
Handelsrecht
Wir geben Beratung bei Unternehmensgründungen über verschiedene Unternehmensstrukturen, die im türkischen Handelsleben aktiv sind. Weiterhin beraten wir auch über partnerschaftliche Strukturen, über die Entscheidungsprozesse und über Fragen bei Auflösung von Unternehmen.
Wir bieten auch Dienstleistungen bei Gründung einer Gesellschaft in der Türkei, bei Eröffnung einer Zweigniederlassung und über Investitionen in der Türkei an.
Inkasso-und Vollstreckungsrecht
Einzug von Forderungen können sowohl zwanghaft als auch gerichtlich vollstreckt
werden. Außerdem können die Forderungen, die in Deutschland nicht vollstreckt werden können, in der Türkei verfolgt werden. Die Vollstreckung in der Türkei bietet den Förderfähigen eine zweite Möglichkeit, vor allem dann, wenn Schuldner in Deutschland über keine Vermögen verfügen.
Immobilienrecht
Wir unterstützen Sie bei der Lösung von Problemen, die bei dem Kauf/Verkauf einer Immobilie entstehen. Wir erheben auch eine Anfechtungsklage gegen das Grundbuch oder eine Klage für die Grundbucheintragung. Bei einem Immobilienkauf in der Türkei können wir das Grundbuch prüfen und einen Bericht erstellen.
Anerkennungsverfahren
Die Entscheidungen, die von einem deutschen Gericht getroffen sind, brauchen für deren Gültigkeit in der Türkei eine Anerkennungsklage, beziehungsweise ein Anerkennungsverfahren. Vor allem braucht die Änderung der Personalien ein Anerkennungsverfahren. Auch nach vielen Jahren nach einer Scheidung oder im Falle eines getrennten Lebens, bleiben die Personalien unverändert. Auch mit der Übersetzung der Entscheidungen der deutschen Gerichte ist die Änderung der Personalien nicht möglich.
Familienrecht
Ehescheidungsklagen, Anerkennungsverfahren, Unterhaltsklagen usw. sind Bestandteile des Familienrecht. Auch bei solchen Problemen unterstützen wir Sie gerne mit unseren Anwälten in Deutschland und in der Türkei.
Es ist möglich eine Ehescheidungsklage direkt in der Türkei zu beantragen. Somit verfällt auch das Anerkennungsverfahren in der Türkei.
Im Falle einer Güterrechtsklage bei einer Scheidung, besteht ein Unterschied zwischen den Ehen die vor 2002 geschlossen sind und denen die nach 2002 geschlossen sind. Dabei spielt auch der Ehevertrag eine große Rolle.
Erbrecht
Bei Problemen in Sachen Erbscheinantrages, Erbteilung, bei Klagen gegen Scheinerben und bei Herabsetzungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besonders durch die Klagen gegen Scheinerben bekommen die Berechtigten ihre Rechte. Es ist möglich, mit einer Klage den Erbteil des Anerbes, der von dem Erben zu viel eingenommen wurde, herabzusetzen. Solchen Klagen ist in der Praxis oft zu begegnen.
Mietrecht
Haben Sie eine Immobilie in der Türkei, die sie vermieten möchten? Wir erstellen gerne einen Mietvertrag für Sie, ziehen die Miete ein und setzen für Sie Schreiben auf, wenn die Miete nicht bezahlt wird. Wir beraten Sie gerne in jeglichen Fragen bezüglich Ihrer Immobilie.
Wir übernehmen gerne die Verwaltungs- und Beratungsdienste für ihre Immobilien in der Türkei.
Renten- und Sozialversicherungsrecht
Das Gesetz Nr. 3201 der Republik Türkei sieht es vor, dass Mitbürger, die im Ausland leben, durch eine Verschuldung Renten beantragen können.
Mit Bezugnahme auf dieses Gesetz, helfen wir Ihnen gerne bei Anträgen, Überprüfungen, Verschuldungen und beim Beziehen des Rentengehaltes. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können wir gerne weitere rechtliche Schritte einleiten. Bei Problemen, die durch dieses Verfahren entstehen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Europäische Menschenrechte
Bei einem Verstoß gegen den Vertrag der europäischen Menschenrechte können wir bei dem EUGH Anklage erheben und beratend mitwirken.
Einige von den im Vertrag aufgeführten Rechten sind zum Beispiel:
Verbot der Folter, Recht auf ein faires Verfahren, Keine Strafe ohne Gesetz, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Freiheit der Meinungsäußerung usw.